AGB Gebrauchtwagen
FAQ-Version - Verkaufsbedingungen Gebrauchtwagen
Diese Informationen helfen Ihnen, unsere Verkaufsbedingungen besser zu verstehen.
Eine ausführliche Ausführung finden Sie im Anschluss oder direkt hier: Ausführliche AGB Gebrauchtwagen
Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie bei uns vor Ort einen Kauf abschließen. Online können Sie nur Kontakt aufnehmen, aber nichts bestellen.
Wie lang bin ich an meine Bestellung gebunden?
10 Tage bei normalen Fahrzeugen, 14 Tage bei Nutzfahrzeugen.
Wann muss ich bezahlen?
Bei Übergabe des Autos und Erhalt der Rechnung.
Was passiert, wenn das Auto später kommt?
Sie können uns schriftlich auffordern, zu liefern. Passiert danach nichts, können Sie zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Was ist, wenn ich das Auto nicht abhole?
Dann können wir eine Entschädigung verlangen - meistens 10 % des Kaufpreises.
Wem gehört das Auto bis zur Bezahlung?
Das Auto bleibt unser Eigentum, bis Sie alles bezahlt haben. Auch die Fahrzeugpapiere behalten wir so lange.
Was passiert, wenn das Auto einen Mangel hat?
Dann bessern wir nach. Sie haben ein Jahr Zeit, um uns Mängel zu melden.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Ein Jahr bei Gebrauchtwagen - außer bei Vorsatz oder groben Fehlern, dann länger.
Was ist mit Software oder digitalen Teilen?
Für Gebrauchtwagen gelten einfache Regeln. Wenn digitale Teile betroffen sind, prüfen wir das im Einzelfall.
Wer hilft bei Problemen?
Wenden Sie sich an uns. Wenn das Auto nicht fahrbereit ist, sagen wir Ihnen, wo Sie Hilfe bekommen.
Gibt es eine Schlichtungsstelle?
Ja, die Kfz-Schiedsstelle kann helfen - aber nur bei bestimmten Problemen. Der Rechtsweg bleibt immer offen.
Macht der Verkäufer bei Schlichtungsverfahren mit?
Wir sind nicht verpflichtet und nehmen auch nicht daran teil.
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
(Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Autohaus Gerstenberger GmbH
Deutschland - Stand 05/25
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an seine Bestellung höchstens 10 Tage gebunden - bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung innerhalb dieser Fristen schriftlich bestätigt oder das Fahrzeug liefert. Bei Ablehnung informiert der Verkäufer den Käufer unverzüglich.
2. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Zahlung
1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung fällig.
2. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus diesem Vertrag.
Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine/-fristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sie beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen) überschritten, kann der Käufer schriftlich zur Lieferung auffordern. Mit Zugang dieser Aufforderung gerät der Verkäufer in Verzug.
3. Bei Verzug ist die Haftung des Verkäufers auf 5 % des Kaufpreises begrenzt. Will der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, muss er eine angemessene Nachfrist setzen. Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit ist auf 10 % des Kaufpreises begrenzt. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Bei verbindlichen Lieferfristen tritt der Verzug automatisch mit Fristüberschreitung ein.
5. Diese Haftungsgrenzen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen verlängern Lieferfristen angemessen. Verzögert sich die Lieferung dadurch über vier Monate hinaus, kann der Käufer zurücktreten.
Abnahme
1. Der Käufer muss das Fahrzeug innerhalb von acht Tagen nach Bereitstellungsanzeige abnehmen.
2. Erfolgt keine Abnahme, kann der Verkäufer Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises verlangen. Ein höherer oder geringerer Schaden kann nachgewiesen werden.
Eigentumsvorbehalt
1. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bei Unternehmern bleibt der Eigentumsvorbehalt für alle offenen Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung bestehen. Der Verkäufer hat währenddessen das Besitzrecht an der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
2. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf das Fahrzeug nicht weiterveräußert oder zur Nutzung überlassen werden.
Haftung für Sachmängel
1. Bei Gebrauchtwagen verjähren Sachmängelansprüche nach einem Jahr ab Übergabe. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine persönliche Haftung von Mitarbeitern ist ausgeschlossen.
3. Die Haftung bleibt bestehen bei Arglist, Garantieübernahme, Beschaffungsrisiko und nach Produkthaftungsgesetz.
4. Der Käufer macht Sachmängel beim Verkäufer geltend. Auf Wunsch erhält er eine schriftliche Empfangsbestätigung. Bei Betriebsunfähigkeit kann er mit Zustimmung des Verkäufers einen anderen Kfz-Meisterbetrieb aufsuchen. Eingebaute Ersatzteile unterliegen derselben Verjährungsfrist. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Haftung für sonstige Schäden
1. Ansprüche außerhalb der Sachmängelhaftung unterliegen der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist.
2. Für Schäden durch Lieferverzug gilt Abschnitt III. Im Übrigen gelten die Regelungen aus Abschnitt VI entsprechend.
Gerichtsstand
1. Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Gilt auch bei fehlendem Wohnsitz im Inland oder Verlegung ins Ausland nach Vertragsabschluss.
Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Wenn das Autohaus der Kfz-Innung angeschlossen ist, kann bei Streitigkeiten (außer über den Preis) die zuständige Schiedsstelle angerufen werden (max. 13 Monate nach Übergabe).
b) Der Rechtsweg bleibt offen.
c) Die Verjährung ist für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Verfahren richten sich nach der Geschäftsordnung der Schiedsstelle.
e) Bei Anrufung des Gerichts endet das Schiedsverfahren.
f) Es fallen keine Kosten für die Schiedsstelle an.
2. Hinweis nach § 36 VSBG: Der Verkäufer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Ihre Ansprechpartner
Geschäftsleitung: Anett Frank, a.frank(at)auto-gerstenberger.de
Verkaufsleiter: Olaf Fischer, o.fischer(at)auto-gerstenberger.de




