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Mehrmarken Center

AGB Neuwagen

FAQ-Version - Verkaufsbedingungen Neuwagen

Diese Informationen helfen Ihnen, unsere Verkaufsbedingungen besser zu verstehen.
Eine ausführliche Ausführung finden Sie im Anschluss oder direkt hier: Ausführliche AGB Neuwagen


Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?

Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie bei uns vor Ort einen Kauf abschließen. Online können Sie nur Kontakt aufnehmen, aber nichts bestellen.


Wie lang gilt meine Bestellung?

Wenn Sie ein Auto bestellen, gilt Ihre Bestellung für bis zu drei Wochen. Bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen. Wenn das Auto schon da ist, gilt Ihre Bestellung nur zehn Tage.


Wann muss ich bezahlen?

Sie bezahlen, wenn Sie das Auto übergeben bekommen und die Rechnung erhalten haben.


Was passiert, wenn das Auto später kommt?

Wir geben Ihnen einen Liefertermin. Kommt das Auto nicht rechtzeitig, können Sie uns auffordern, es zu liefern. Wenn wir dann immer noch nicht liefern, können Sie vom Vertrag zurücktreten.


Was ist, wenn ich das Auto nicht abhole?

Dann können wir einen Schadensersatz verlangen - in der Regel 15 % vom Kaufpreis.


Wem gehört das Auto bis zur Bezahlung?

Das Auto bleibt unser Eigentum, bis Sie alles bezahlt haben. Auch die Fahrzeugpapiere behalten wir so lange.


Was passiert, wenn das Auto einen Mangel hat?

Wir bessern nach oder tauschen Teile aus. Sie können sich direkt an uns oder an einen vom Hersteller anerkannten Betrieb wenden.


Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei Privatkunden zwei Jahre. Bei Firmenkunden ein Jahr.


Was ist, wenn das Auto Software oder digitale Funktionen hat?

Dann stellen wir nötige Updates oder Verbesserungen bereit - so wie es das Gesetz vorschreibt.


Wo ist das zuständige Gericht, wenn es Streit gibt?

Wenn Sie ein Unternehmen sind, ist das Gericht an unserem Firmensitz zuständig.


Nehmen wir an einem Schlichtungsverfahren teil?

Nein. Wir nehmen nicht an solchen Verfahren vor Schlichtungsstellen teil.

Neuwagen-Verkaufsbedingungen
(Kraftfahrzeuge und Anhänger)

Autohaus Gerstenberger GmbH
Deutschland - Stand 05/25

Neuwagenkauf - einfach erklärt

Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an seine Bestellung höchstens drei Wochen gebunden - bei Nutzfahrzeugen sechs Wochen. Bei vorrätigen Fahrzeugen verkürzt sich die Frist auf zehn Tage (bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen). Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung innerhalb dieser Fristen schriftlich bestätigt oder das Fahrzeug liefert. Wird die Bestellung nicht angenommen, informiert der Verkäufer den Käufer unverzüglich.

2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.


Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe, ggf. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenleistungen wie Überführung, Zulassung oder Zubehör werden gesondert berechnet.


Zahlung

1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs und Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei Werksabholung gilt: Zahlung mit Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), der Abholbescheinigung und der Rechnung.

2. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.


Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss.

2. Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als sechs Wochen (bei Lagerfahrzeugen zehn Tage) überschritten, kann der Käufer den Verkäufer schriftlich zur Lieferung auffordern. Mit Zugang dieser Aufforderung gerät der Verkäufer in Verzug.

3. Im Verzugsfall haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit höchstens mit 5 % des Kaufpreises. Will der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist der Schadensersatzanspruch auf 25 % des Kaufpreises begrenzt. Unternehmer (§ 14 BGB) haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, gelten die Rechte aus Ziff. 2 und 3.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Höhere Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist angemessen. Verzögert sich die Lieferung dadurch um mehr als vier Monate, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

7. Änderungen an Konstruktion, Form, Farbe oder Ausstattung durch den Hersteller bleiben vorbehalten, sofern sie dem Käufer zumutbar sind.


Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

2. Bei Nichtabnahme kann der Verkäufer 15 % des Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz verlangen, sofern kein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.


Eigentumsvorbehalt

1. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bei Unternehmern bleibt der Vorbehalt für Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung bestehen. Während des Eigentumsvorbehalts hat der Verkäufer das Recht auf den Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II.

2. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurücknehmen. Der übliche Verkaufswert wird dem Käufer abzüglich Verwertungskosten (pauschal 5 %) gutgeschrieben, sofern keine andere Vereinbarung erfolgt. Auf Wunsch kann ein Sachverständiger (z. B. DAT) den Verkaufswert feststellen - die Kosten trägt der Käufer.

3. Während des Eigentumsvorbehalts darf das Fahrzeug weder verkauft noch Dritten überlassen werden.


Haftung für Sachmängel

1. Verbraucher haben eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe (§ 438 BGB). Bei Unternehmern beträgt die Frist ein Jahr.

2. Bei Fahrzeugen mit digitalen Bestandteilen (z. B. Software, Infotainment, OTA-Updates) ist der Verkäufer verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 327 ff. BGB) erforderliche Aktualisierungen bereitzustellen.

3. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - und dann begrenzt auf typische, vorhersehbare Schäden. Die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Bei Mängeln kann sich der Käufer an den Verkäufer oder einen vom Hersteller anerkannten Betrieb wenden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.

5. Der Eigentumswechsel am Fahrzeug berührt die Gewährleistungsansprüche nicht.


Haftung für sonstige Schäden

Für andere als Sachmängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen aus Abschnitt VII entsprechend.


Gerichtsstand

1. Für Verträge mit Kaufleuten ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen Wohnsitz in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss ins Ausland verzieht.


Hinweise nach §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Ihre Ansprechpartner

Geschäftsleitung: Anett Frank, a.frank(at)auto-gerstenberger.de

Verkaufsleiter: Olaf Fischer, o.fischer(at)auto-gerstenberger.de